3. Die Standeskommission fällte am 30. März 2021 folgenden Einspracheentscheid (Protokoll Nr. 346): «1. Die Einsprache wird teilweise gutgeheissen. Die unter B.5. und B.7. genannten Abstände im Planungsbericht müssen angepasst werden. 2. Im Übrigen wird die Einsprache abgewiesen. 3. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen.»