1. A. ist Eigentümer der Parzelle Nr. x., welche sich in der Landwirtschaftszone befindet. Um seinen Betrieb zu vergrössern, stellte er das Gesuch, auf der Parzelle eine Zone für Landwirtschaft mit besonderer Nutzung auszuscheiden. Vom 17. September bis zum 16. Oktober 2020 wurde der kantonale Nutzungsplan «Y.», bestehend aus dem Situationsplan, dem Reglement und dem Planungsbericht, öffentlich aufgelegt. 2. Innert der Auflagefrist erhob B., Eigentümer der angrenzenden Parzelle Nr. z. Einsprache gegen den kantonalen Nutzungsplan «Y.».