21 - 68 Geschäftsbericht 2022 der Gerichte – Gerichtsentscheide 4. BauG-Beschwerde (Kantonaler Nutzungsplan betreffend Intensivlandwirtschaftszone) Zur Ausscheidung von Betrieben mit bodenunabhängiger Tierhaltung im Sinne von Art. 16a Abs. 3 RPG sind kantonale Nutzungspläne erforderlich (Art. 16 Abs. 1 BauG). Die Kantone haben bei der Festlegung der Anforderungen (Art. 38 RPV) als auch im Zuge der Zonenausscheidung von Intensivlandwirtschaftszonen den aus der Bundesverfassung und dem RPG abgeleiteten Planungsgrundsätzen Rechnung zu tragen. Von Bedeutung sind namentlich die in Art. 1 Abs. 2 lit.