c (in der Version vor dem 1. Januar 2014) i.V.m. Art. 97 Abs. 3 StGB derzeit unbegründet. Wie in vorstehender Erwägung 2.8. festgehalten, erfolgte am 3. Juli 2017 die Überweisung der Strafbefehle gegen F. und D. und die Anklageerhebung gegen E. am 6. Juli 2017. Alle drei Strafverfahren verjährten am 17. September 2017.