Für die Hinterbliebenen sei die lange Verfahrensdauer schon längst unerträglich. Er bitte um baldige Rückmeldung, welche Schritte er als weiteres vorsehe und wann mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen sei. Am 7. September 2015 weist RA H. den Staatsanwalt darauf hin, seine Klientschaft habe ihn gebeten, den Landammann mit einer Briefkopie zu bedienen. Die Angehörigen würden die Verfahrensdauer als absolut stossend, unverständlich, unhaltbar und untragbar erachten. (…) Ein Verjährungseintritt würde als Skandal empfunden.