Der Polizeibeamte J. beklagt sich beim leitenden Staatsanwalt am 11. August 2011 im Zusammenhang mit der geplanten Einvernahme von E. über dessen Verzögerung der Einvernahme. Am 23. Mai 2012 teilt RA H. dem Berufungsbeklagten mit, dass die Zivilund Strafkläger auch bei einer Einigung über die Zivilansprüche an ihrem Strafantrag festhalten würden. Er ersucht den Staatsanwalt, die notwendigen Untersuchungshandlungen vorzunehmen. Der Opferanwalt dankt dem Berufungsbeklagten am 26. September 2012 für die Schilderung des aktuellen Verfahrensstandes. Die Opferfamilie teilt