Der 17jährige A. stirbt am 17. September 2010 infolge eines Unfalls mit dem Warenlift in seinem Lehrbetrieb in Appenzell. Der Opfervertreter RA H. erwähnt am 1. Juni 2011 gegenüber C. leitender Staatsanwalt, den schleppenden Gang des Untersuchungsverfahrens und bittet um Mitteilung, welche Beweiserhebungen dieser vorzunehmen gedenke. Das Antwortschreiben des Berufungsbeklagten datiert vom 29. Juli 2011. Der Polizeibeamte J. beklagt sich beim leitenden Staatsanwalt am 11. August 2011 im Zusammenhang mit der geplanten Einvernahme von E. über dessen Verzögerung der Einvernahme.