3. Prüfung subjektiver Tatbestand von Art. 305 Abs. 1 StGB 3.1. Die Berufungsklägerin hat vor Bezirksgericht im Wesentlichen vorgebracht, es gebe keine Anhaltspunkte für einen direkten Vorsatz, davon werde auch nicht ausgegangen. Der Berufungsbeklagte habe die Verjährung gekannt und auch konkret berechnet. Er 16 - 68 Geschäftsbericht 2022 der Gerichte – Gerichtsentscheide