Die dargelegte Aktenlage zeigt in aller Deutlichkeit, dass trotz der intensiven Bemühungen des Bezirksgerichts die Durchführung eines gesetzeskonformen Verfahrens im umfangreichen Strafverfahren mit drei Beschuldigten, zahlreichen Beweisanträgen und einer noch durchzuführenden Konfrontationseinvernahme vor dem 17. September 2017 nicht möglich war. Die Verfahren wurden dem Bezirksgericht just vor den Sommerferien überwiesen, weshalb das Bezirksgericht bereits an der Findung eines Gerichtstermins mit sämtlichen Involvierten scheiterte. Dies ist für das Kantonsgericht nachvollziehbar und plausibel.