Am 22. August 2017 beschloss das Bezirksgericht, bis zum Eintritt der Verjährung keine weiteren Verfahrenshandlungen vorzunehmen und anschliessend das Verfahren einzustellen. Alle drei Strafverfahren verjährten am 17. September 2017. Die Einstellung der Verfahren zufolge Verjährung erfolgte mit Beschluss des Bezirksgerichts vom 10. Oktober 2017.