E. erneuerte vor Bezirksgericht die beantragte Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen G. Die Verteidiger von D. und F. stellten vor Bezirksgericht ebenfalls mehrere Beweisanträge. Am 14. August 2017 fand das fragliche Telefongespräch zwischen dem Bezirksgerichtspräsidenten und dem Opferanwalt RA H. betreffend der drohenden Verjährung statt. Der dazu vom Bezirksgerichtspräsidenten erstellten Aktennotiz kann folgendes entnommen werden: