2.8. Der Verteidiger sieht die Kausalität ebenfalls durch das Verhalten des Bezirksgerichtspräsidenten bzw. der Einstellung aller drei Verfahren am 10. Oktober 2017 als unterbrochen und stellt dazu zwei Beweisanträge. Erstens sei zu klären, wie genau diese Terminabsprachen des Gerichts gelaufen seien und zweitens welches der Inhalt dieses Telefongesprächs zwischen dem damaligen Opfervertreter und dem damaligen Gerichtspräsidenten gewesen sei.