Dieser Bericht von Hanspeter Uster befasst sich mit der Abwicklung des verjährten Basisverfahrens, analysiert aber auch die Organisation der Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Innerrhoden. Die Natur dieses Berichts ist nach Ansicht des Kantonsgerichts im vorliegenden Kontext nicht von Relevanz und kann offengelassen werden. Dies umso mehr, als sich der Verteidiger selbst mehrfach, insbesondere hinsichtlich des subjektiven Tatbestands, auf diesen Bericht beruft.