Art. 305 StGB dient dem Schutz der – schweizerischen – Strafrechts- und Strafvollzugspflege; es soll verhindert werden, dass die Verfolgung und Bestrafung von Personen durch Machenschaften erschwert oder verunmöglicht werden (Damian K. Graf, in: Damian K. Graf [Hrsg.], Annotierter Kommentar StGB, 2020, N. 1 zu Art. 305 StGB; Trechsel/Pieth, in: Trechsel/Pieth [Hrsg.], Praxiskommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch, 3. Aufl. 2018, N. 1 zu Art. 305 StGB). Nicht vorausgesetzt ist, dass die zu begünstigende natürliche Person sich tatsächlich strafbar gemacht hat;