1. 1.1. Am 17. September 2010 verunfallte der 17jährige Mechatroniker-Lehrling A. in seinem Lehrbetrieb, der B. AG in Appenzell, beim Beladen eines Warenaufzugs tödlich. Der damalige Staatsanwalt von Appenzell I.Rh., C., eröffnete ein Strafverfahren gegen D., Werkstattchef, Sicherheitsbeauftragter und Lehrmeister des Verstorbenen, E., Verantwortlicher der Herstellerfirma des Warenaufzugs, sowie F., Geschäftsführer und VR- Präsident der B. AG, wegen fahrlässiger Tötung (Basisverfahren). Am 1. April 2017 erliess C. je einen Strafbefehl gegen F. und D. wegen fahrlässiger Tötung im Sinne von Art.