Die Verschleimung, welche die Beschwerdeführerin medikamentös und (selbst-)therapeutisch behandelt, wirkt sich aber auf eine adaptierte Tätigkeit, wie sie der Beschwerdeführerin zugemutet wird, nicht in relevanter Weise aus. Entgegen der Behauptung der Beschwerdeführerin, die asthmatischen Beschwerden sowie die Bronchial- und Lungenprobleme seien im Gutachten vom 15. Dezember 2012 in keiner Weise berücksichtigt worden, wurde darin festgehalten, dass bereits früher von PD Dr. H. (Hochgebirgsklinik Davos) aus rein pneumologischer Sicht eine volle Arbeitsfähigkeit per November 2011 bescheinigt worden sei.