tigte grosse Zeitaufwand für die Bekämpfung der Schleimproduktion noch völlig unberücksichtigt. Dabei verkennt die Beschwerdeführerin, dass der Facharzt G. bescheinigte, die Beschwerdeführerin sei einer leichtgradigen Arbeitstätigkeit gewachsen, wobei Büroarbeit lediglich als Beispiel angeführt wurde. Auch in diesen beiden Berichten nennt der Pneumologe keine konkreten Befunde, welche die Arbeitsfähigkeit im Vergleich zum Jahr 2013 reduzieren könnten.