Ihre Lunge sei „sauber“, es sei kaum Schleim in den Luftwegen sichtbar. Den Ergebnissen der letzten Lungenfunktionsprüfung lasse sich eine medizinisch-theoretische Ateminvalidität von 30% ableiten, womit die Patientin den Anforderungen einer leichtgradigen Arbeitstätigkeit, z.B. Büroarbeit, gewachsen sei, unter Berücksichtigung der aufwändigen Massnahmen für die Schleimmobilisation beim Arbeitspensum.