Aufgrund der Platzangst könne die Explorandin nicht in engen und geschlossenen Räumen arbeiten. Die Bewegungsschmerzen im Bereich der rechten Schulter flossen bereits in die materielle Beurteilung der Vorinstanz im Jahr 2013 ein, hat doch die Beschwerdeführerin damals gegenüber der Gutachterin angegeben, die Schmerzen in der rechten Schulter seien immer vorhanden und würden sich bei Bewegung über der Horizontalebene und bei Belastung verstärken, es gehe ihr insgesamt schlecht, sie verspüre überall Schmerzen und sie hätte keine Kraft mehr.