D. diagnostizierten Krankheiten der Beschwerdeführerin bestehen jedoch schon vor der Verfügung vom 20. September 2013. Konkrete Befunde, die seit 2013 hinzugekommen seien respektive sich verstärkt hätten, nannte er nicht. Er gab auch nicht an, dass sich der Gesundheitszustand seit 2013 wesentlich verschlechtert hätte.