Die Beschwerdeführerin behauptet, diese Berichte würden ausdrücklich eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands nennen. Dem ist entgegenzuhalten, dass Dr. med. E. die angeplante Bronchoskopie, mit welcher hätte geklärt werden können, wie sich der Gesundheitszustand entwickelt habe, nicht durchführen konnte. Der Spitalaufenthalt wegen eines Infekts lässt nicht darauf schliessen, dass diese momentane Verschlechterung des Gesundheitszustands der Beschwerdeführerin angehalten hätte, was die Ergebnisse der später erfolgten Untersuchungen durch die Pneumologen bestätigten.