Erwägungen: I. 1. A., geboren 1960, meldete sich am 9. November 2005 wegen Schulter- und Hand-Arm- Problemen sowie depressiver Probleme erstmals zum Bezug von IV-Leistungen an. Mit Verfügung vom 9. Oktober 2007 wies die IV-Stelle Appenzell I.Rh. das Rentenbegehren bei einem errechneten Invaliditätsgrad von 33,5% ab. 2. Am 18. April 2012 meldete sich A. wegen Gelenkschmerzen, Behinderung an der Hand, Asthma, Sehnenverletzungen am Arm sowie Brustleiden erneut zum Bezug von IV-Leistungen an.