Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Verwaltungsgericht, Entscheid V 15-2021 vom 1. Februar 2022 4 - 68 Geschäftsbericht 2022 der Gerichte – Gerichtsentscheide 2. IVG-Beschwerde (Prüfung einer Neuanmeldung) Die von der Beschwerdeführerin eingereichten Arztberichte nennen keine konkreten, neu hinzugekommenen Befunde, deren Auswirkungen so bedeutsam wären, dass die Veränderung als geeignet erscheint, den Rentenanspruch zu verändern und somit eine neue Anmeldung geprüft werden müsste (Art. 87 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 IVV).