In Anbetracht dieser enormen Schwankungsdifferenzen führe die Verwendung des Durchschnittslohns der letzten drei Monate zu keinem angemessenen Ergebnis. Vielmehr sei auf die längere Zeitspanne von insgesamt zehn Monaten abzustellen. Das durchschnittliche Einkommen der letzten zehn Monate vor dem Dienstantritt belaufe sich auf insgesamt Fr. 4'813.65. Dies ergebe ein Tageseinkommen von Fr. 161.00. Die Grundentschädigung betrage 80% des Tageseinkommens und somit Fr. 128.80. Da die Dienstzeit vom 2. bis 26. Februar 2021 gedauert habe, falle die Entschädigung für 25 Tage an. Die Erwerbsersatzentschädigung betrage somit insgesamt Fr. 3'220.00.