7. Gegen den Einspracheentscheid der C. AHV-Ausgleichskasse vom 16. September 2021 reichte der Rechtsvertreter von A. (folgend: Beschwerdeführer) am 13. Oktober 2021 beim Kantonsgericht, Abteilung Verwaltungsgericht, Beschwerde ein und stellte das Rechtsbegehren, der Einsprache-Entscheid sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien für die Diensttage vom 2. bis 26. Februar 2021 eine Erwerbsersatzentschädigung von 25 Tagen zu je Fr. 128.80 zu gewähren. (…) III.