1. EO-Beschwerde (Berechnung der Erwerbsausfallentschädigung) Bei unregelmässigem Einkommen ist für die Ermittlung des vordienstlichen Durchschnittseinkommens auf das während der letzten drei bis zwölf Monate vor Dienstbeginn erzielte Erwerbseinkommen abzustellen (Art. 6 Abs. 1 und 2 EOV). Erwägungen: I. 1. A., geboren 1996, leistete vom 2. bis 26. Februar 2021 Militärdienst. Am 28. Februar 2021 nahm seine damalige Arbeitgeberin, B., bei der C. AHV-Ausgleichskasse die EO- Anmeldung bei Militärdienst vor.