Schliesslich gab der Kreisarzt Dr. med. G. mit Bericht vom 9. Juli 2020 an, der Beschwerdeführer müsse seit 13 Jahren Psychopharmaka einnehmen und stehe weiterhin in regelmässiger psychologischer und psychiatrischer Mitbetreuung. Unter Berücksichtigung des vital bedrohenden Unfallereignisses und der zeitlichen Koinzidenz der beim Versicherten auftretenden psychologischen beziehungsweise psychiatrischen Störung im Sinne einer Depression sei nicht nachvollziehbar, warum von der Administration eine Prüfung der psychischen Adäquanz zu keinem Zeitpunkt nach dem lebensbedrohlichen Unfallereignis in Erwägung gezogen wurde.