B. vom 21. Oktober 2020 und 3. Mai 2021 entnommen werden. So stellte er die Diagnosen einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (F33.1), einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (F45.41) und nichtorganische Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus (F51.2) mit einer Prognose zur Arbeitsfähigkeit von lediglich 30-50% - vor dem Unfall war der Beschwerdeführer in seiner Arbeitsfähigkeit trotz psychischer Beschwerden nicht eingeschränkt. Schliesslich gab der Kreisarzt Dr. med.