Dies ist den ärztlichen Berichten des Kantonsspitals St. Gallen, der Klinik Valens, der Rehaklinik Bellikon, von Dr. med. E., von Dr. B., von Dr. med. F. und der Reha Seewis zu entnehmen. Dies bestätigte auch der Case Manager der Beschwerdegegnerin, der im administrativen Verlauf vom 22. Februar 2020 festhielt, dass sich der Beschwerdeführer über all die Jahre in ärztlicher Behandlung befunden habe. Der psychische Zustand sei seitens des Beschwerdeführers eher verdrängt worden. Psychisch habe der Beschwerdeführer zunehmend abgebaut, sodass im Juli 2017 eine stationäre Einweisung in die Reha Seewis notwendig geworden sei.