sönlichkeit des Versicherten. Zu würdigen ist überdies die Art und Weise der Verarbeitung des Unfallereignisses durch den Versicherten aufgrund seiner psychischen Konstitution und der von ihm erlebte psychische Stress, sofern ein akutes Ereignis oder eine längere Belastungssituation besteht, die ausserhalb der alltäglichen menschlichen Erfahrung liegt. Die Entwicklung nach dem Unfall muss folglich der vortraumatischen Persönlichkeit des Versicherten, d.h. dem psychischen Zustand, den durchgemachten 142 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang