Die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit durch das psychiatrische Leiden habe nachweislich in den Folgejahren zugenommen. Nicht nur die somatischen Beschwerden seien verstärkt manifest geworden, ebenso erschwerend habe sich parallel dazu die Verschlechterung auf das psychiatrische Beschwerdebild ausgewirkt, welches sich ganz sicher nicht wegen der Vereinsamung, Heimweh usw. entwickelt habe, vielmehr jedoch klar infolge der zunehmend negativen psychosomatischen Auswirkungen nach dem schweren Unfall vom 26. Juni 2007 begründet sei.