Zudem seien erhebliche psychische Beschwerden erst mit einer mehrjährigen Latenz zum betreffend Psyche folgenlos abgeschlossenen Grundfall aufgetreten. In Anbetracht dieser Umstände sei das Bestehen eines natürlichen Kausalzusammenhanges fraglich. Weitere Abklärungen dazu würden sich jedoch in Anbetracht der ohnehin fehlenden Adäquanz erübrigen.