(Psychiatrische Krankheiten) noch auf Achse II (Persönlichkeitsstörungen) stellen. Hinsichtlich Absetzens der damaligen antidepressiven medikamentösen Behandlung führe er aus, dass für das Absetzen die langanhaltende weitgehende Remission spreche und dagegen die prekäre soziale Situation mit der Vereinsamung sowie dem deutlich spürbaren Heimweh nach Portugal und seiner Familie. Die Bejahung des adäquaten Kausalzusammenhanges zwischen einem Unfall und in der Folge geklagten psychischen Beschwerden setze voraus, dass dem Unfall und seinen Folgen eine massgebende Bedeutung zukommen würden.