Der Versicherte, so die Ausführungen von Dr. med. C., habe den schweren Arbeitsunfall vom 26. Juni 2007 ohne wesentliche anhaltende psychische Folgenschäden verarbeitet, es lasse sich weder eine Diagnose mit Krankheitswert auf der Achse I 140 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang