Daran würden auch die Ausführungen im Bericht des aktuell behandelnden Psychiaters Dr. med. B. vom 3. Mai 2021 nichts zu ändern vermögen, denn es gelte zu beachten, dass Behandlungen bei ihm erst ab dem 26. Juli 2016, mithin erst Jahre nach dem folgenlosen Abschluss des Grundfalles, erfolgt seien. Bei der Begutachtung durch die Medas habe sich gemäss dem psychiatrischen Teilgutachten von Dr. med. C. vom 14. Mai 2014 keine psychiatrische Diagnose mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit ergeben. Der Versicherte, so die Ausführungen von Dr. med.