Dies möge der Kreisarzt übersehen haben, als er sich im Bericht vom 14. Juli 2020 nicht nur zum Medizinischen, sondern auch zu diesem rechtlichen, administrativen Aspekt geäussert und sich gefragt habe, weshalb die Administration bis anhin keine Prüfung der psychischen Adäquanz vorgenommen habe. Der diesbezügliche Einwand in der Beschwerde erweise sich damit als unbeachtlich. Daran würden auch die Ausführungen im Bericht des aktuell behandelnden Psychiaters Dr. med.