Im Zeitpunkt der erstmaligen Rentenzusprechung mit Verfügung vom 21. Oktober 2010 hätten sich keine Anhaltpunkt für eine psychische Störung und ebenso wenig für eine psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit ergeben. So sei im Austrittsbericht der Rehaklinik Bellikon vom 23. Oktober 2008 ausgeführt worden, es ergebe sich keine Störung mit Krankheitswert, welche eine arbeitsrelevante Leistungsverminderung begründen könnte. Auch in den kreisärztlichen Abschlussuntersuchungen vom 24. Februar 2009 sowie vom 27. April 2010 hätten sich keine Anhaltspunkte auf eine psychische Störung ergeben.