Das Kriterium des schwierigen Heilverlaufs und der erheblichen Komplikationen ergebe sich allein schon aus der Tatsache, dass schwierige Operationen angestanden hätten und heute noch Restbeschwerden vorhanden seien, welche letztlich zu erheblichen psychogenen Belastungsstörungen führen würden. Das Kriterium von Grad und Dauer der physisch bedingten Arbeitsunfähigkeit sei mit dem Zeitpunkt des damaligen Abschluss-Schreibens vom 11. Mai 2010 bestätigt worden, wonach dann eine Rente zugesprochen worden sei. Eine dreijährige Arbeitsunfähigkeit sollte genügen, um das Kriterium zu erfüllen.