Weiter sei er durch die Baumasse/Material eingeklemmt worden und er habe sich erhebliche Verletzungen zugezogen. Dieser Geschehensablauf sei zweifelsohne einem schweren Unfall gleichzustellen, bei welchem das Geschehen per se die Psycho-Adä- quanz rechtsprechungsgemäss erfüllen lasse. Sollte der Sachverhalt in den Grenzbereich mittelschwer zu schwer zugeordnet werden, würden die weiteren erforderlichen Kriterien ebenso erfüllt sein. Die dramatischen Begleitumstände od. Eindrücklichkeit 139 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang