III. 1. 1.1. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, er sei bei der Baustelle Bergrestaurant X. von einem gefüllten Aufzugskübel einer Betonmischanlage erdrückt worden und habe mit den Augen dem Tode entgegengesehen. Der Aufzugskübel, welcher an oberster Stellung angekommen sei, sei durch einen Seilriss unkontrolliert nach unten gerast und habe ihn in die Vertiefung der Betonmischanlage herunterkatapultiert. Weiter sei er durch die Baumasse/Material eingeklemmt worden und er habe sich erhebliche Verletzungen zugezogen.