Die Belastung durch diese arbeitslosigkeitsbedingten finanziellen Schwierigkeiten, durch das seinerzeitige langjährige Strafverfahren, durch die fehlenden oder geringer als gewünschten Kontakte zu seinen Kindern, durch die Entfernung zu seiner übrigen Familie sowie die Sehnsucht nach seiner Heimat Portugal, seien unfallfremde Faktoren. Gleiches gelte für die vor dem Unfall bestehenden psychische Beschwerden sowie die unfallfremden Nackenbeschwerden, den Zustand an der rechten Schulter sowie an beiden Füssen.