Was die ab dem psychiatrischen Reha-Aufenthalt in der Klinik Seewis 2017 geklagten psychischen Beschwerden betreffe, kämen der Unfall und seine direkten Folgen aufgrund der grossen Latenz nicht als unmittelbarer Auslöser in Frage. Eine Arbeitstätigkeit hätte der Versicherte nach dem Abschluss des Grundfalles in den Folgejahren nicht ausgeübt, was zu finanziellen Schwierigkeiten und einer entsprechenden Belastung geführt habe.