Ebenfalls seien ihm mittelschwere, schwere oder schwerste körperliche Tätigkeiten mit Heben von Lasten über 5 kg nicht mehr zuzumuten, der linke Arm dürfe Stoss- oder Vibrationsbelastungen oder gewichtsbelastende Tätigkeiten auf Horizontalhöhe oder über Kopf nicht mehr ausgesetzt werden. Dem Versicherten seien aufgrund der Unfallfolgen leichteste oder leichte körperliche Tätigkeiten ausschliesslich unter wechselbelastenden Bedingungen überwiegend sitzend im vollschichtigen Modus zuzumuten, wobei eine zeitliche Limitierung der adap-