Der Beschwerdeführer leidet seit dem Unfall unter körperlichen Dauerschmerzen, die über 14 Jahre dauernde ärztliche Behandlung ist ungewöhnlich lang und der Unfall zeichnet sich durch besonders dramatische Begleitumstände und Eindrücklichkeit aus, womit drei der sieben Kriterien gemäss Psychopraxis erfüllt sind. Der Unfall ist somit adäquate Ursache der psychischen Beschwerden des Beschwerdeführers. Erwägungen: I.