Das Gebäude des Beschwerdegegners ist im Inventar der schützenswerten Bauten und Baugruppen im Kulturgüterregister der Feuerschaugemeinde aus dem Jahr 2007 als ortsbildrelevante Baute der Kategorie C aufgeführt. Darin ist es wie folgt beschrieben: «Zweieinhalbgeschossiges Wohnhaus unter steilem Sparren-Satteldach, ruht auf niedrigem Mauersockel. Hauptfassade in Reihenfenster gegliedert und vertäfelt; über den Fenstern profilierte Sturzgesimse; im Giebel halbes Radfenster; breite Dachkehle. Nebenfassaden verschindelt. Bemalung in zartem Blau, weiss und grau akzentuiert; Dachkehle mit pastellfarbenen Blumenmotiven dekoriert.