Demnach kann den Würdigungen sowohl der Baukommission Inneres Land AI im Rahmen ihrer Rekursvernehmlassung als auch der Standeskommission im Rekursentscheid bezüglich Auswirkungen der geplanten Solaranlage auf das ISOS-geschützte Ortsbild des Dorfkerns Appenzell, dass die Dachlandschaft des Dorfkerns nicht zum Ortsbild gehört und demnach kein wesentlicher Teil des geschützten Ortbildes und in ihrem Bestand nicht speziell zu schützen ist, gefolgt werden. Sie sind vertretbar und nicht offensichtlich falsch.