Aus dem ISOS sind keine expliziten Angaben zu entnehmen, dass die Dachlandschaft besonderen Schutzes bedürfte. Insofern ist nicht erkennbar, weshalb das Anbringen einer Solaranlage nicht mit den Schutzzielen dieses Inventars verträglich sein sollte, zumal eine allenfalls unerhebliche Beeinträchtigung ohne Verletzung des bestehenden Gebäudes auch rückgängig gemacht werden könnte.