Im Band «ISOS Ortsbilder von nationaler Bedeutung Kanton Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Inventar der Schützenswerten Ortsbilder der Schweiz 2007» des Bundesamts für Kultur wird auf den Seiten 219 bis 251 das geschützte Ortsbild von Appenzell beschrieben. Auf Seite 244 beschreibt es den historischen Dorfkern, in welchem sich auch das Gebäude des Beschwerdegegners befindet, wie folgt: «Der älteste Teil (1) von Appenzell erstreckt sich zwischen der Sitter und dem Hof, dem Kapuzinerkloster im Westen.