Die relevanten Schutzziele für das geschützte Ortsbild ergeben sich in erster Linie aus dem ISOS. So befindet sich das Gebäude des Beschwerdegegners innerhalb des Dorfkerns Appenzell, welcher im Anhang der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) als Objekt Nr. 378 mit der Siedlungskategorie Kleinstadt/Flecken mit Erhaltungsziel A (Erhalten der Substanz. Alle Bauten, Anlageteile und Freiräume integral erhalten, störende Eingriffe beseitigen) aufgeführt ist (Bundesamt für Kultur, Erläuterungen zum ISOS, 2021).