die Projekteigenschaften wie zum Beispiel Konstruktionsart, Anlagetyp, Montageort am Gebäude und Koloration der Oberflächen. Die Frage, ob eine Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals wesentlich ist, stellt eine Rechtsfrage dar, deren Auslegung grundsätzlich einer uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt.